„Einerseits auf demokratische Weise seine Kontrollfunktion auszuüben, andererseits kraftvoll die Rolle des Impulsgebers im gemeinschaftlichen Aufbau zu übernehmen“, so benannte Simone Veil, die Präsidentin des erstmals direkt gewählten Europäischen Parlaments, im Jahre 1979 die zwei wichtigsten Aufgaben der insgesamt 518 Europaabgeordneten. Abgeordnete, die die Menschen zum ersten Mal selbst, durch Abgabe ihrer Stimme bestimmen konnten. Eine Möglichkeit, die ca. 62 % der Wahlberechtigten nutzte. In den letzten Wahljahren sank die Wahlbeteiligung immer weiter bis sie einen Tiefpunkt von ca. 43 % erreichte. Im Gegensatz dazu konnte in diesem Jahr eine Beteiligung verzeichnet werden, die fast an die Werte von 1979 herankommt. Über 61 % der Wahlberechtigten haben sich entschieden bei der Wahl der inzwischen 751 Abgeordneten ihre Stimme abzugeben.
Im Laufe der Zeit hat sich nicht nur die Anzahl der Abgeordneten vergrößert, auch der Einfluss des Parlaments ist mit der Zeit ständig gewachsen. EU-Vertragsänderungen bewirkten eine Übertragung additionaler Befugnisse auf die europäische Ebene und die gesetzgeberischen Mitentscheidungsrechte weiteten sich auf weitere politische Felder aus. Weiterhin erlangte das Parlament in den 70’er Jahren Mitspracherechte bezüglich des Gemeinschaftshaushaltes. Diese Rechte haben sich heutzutage zu einem gemeinsamen Entscheiden mit der Regierung hinsichtlich des Ausgabenrahmens des EU- Haushalts ausgeweitet. Eine seiner größten Errungenschaften verzeichnete das Parlament im Jahr 2014, als das Modell der Spitzenkandidaten zum ersten Mal Anwendung fand. Obwohl sich einige Stimmen, darunter u.a. der französische Präsident Emmanuel Macron, diesem Model gegenüber eher skeptisch äußerten, treten inzwischen fast alle europäischen Parteien mit einem Spitzenkandidaten zur Wahl an.
Nun fragt man sich, ob es dem Parlament gelingt seine institutionelle Stellung neben Kommission und Ministerrat weiter zu verfestigen bzw. auszubauen. So liegen Entscheidungen über Einnahmequellen momentan noch weiterhin allein bei den Regierungen und das Initiativrecht für die Gesetzgebung fällt i.d.R. in den Zuständigkeitsbereich der Kommission. Überdies verfügt das Parlament bei kritischen Fragen wie z.B. der Steuerharmonisierung oder aber großen Teilen der Sozial- und Außenpolitik keine oder nur stark eingeschränkte Mitwirkungsrechte.
Selbst wenn sich in den Zuständigkeiten des Parlaments vorerst nichts ändern sollte, drei der bedeutsamsten Aufträge sind dem Europäische Parlament über die Zeit erhalten geblieben: Friede, Freiheit und Wohlstand. Bereits 1979 erklärte die Parlamentspräsidenten Simone Veil, dass allein die „Europäische Dimension“ die Abgeordneten dazu ermächtigen könnte, sich diesen Herausforderungen zu stellen.
Von Selina Diel, stud. Jur.