Hannover, 06.05.2019  |  Die Mitarbeiter sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Unternehmen – dies gilt sowohl für Produktionsunternehmen als auch für Dienstleistungsunternehmen. In unserem aktuellen CollegeAbend in Hannover gab Prof. Wolfgang Krüger, FHM (Hochschule des Mittelstands) einen Überblick über Personalentwicklung und Mitarbeiterführung. Für die Schülerinnen und Schüler besonders interessant war, nach welchen Qualitäten Unternehmen ihre neuen Mitarbeiter auswählen, insbesondere welche Gesichtspunkte sie in Bewerbungsunterlagen besonders beachten. Auch die Personalentwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiter spielt eine wesentliche Rolle für erfolgreiche Unternehmen. Letztlich prägt dies alles die Unternehmenskultur, in der sich die Mitarbeiter wiederfinden sollen.

Aus der Personalpraxis in Hannover berichtete Christoph Humberg, Personalchef bei MTU Maintenance GmbH in Langenhagen, einem der führenden Wartungs- und Technikunternehmen für Flugzeugtriebwerke.

In Göttingen präsentierte Anke Peinemann, Ausbildungsleiterin von THIMM Verpackungen in Northeim, ihr Unternehmen und die Veränderungen und Möglichkeiten in der Verpackungswelt. Und in Braunschweig zeigt Cornelia Küster, Bereichsleiterin Mitarbeiter der Möhlenhoff GmbH, wie sich ihr Unternehmen vom Hersteller von Heizungsventilen zu einem Anbieter von Smart Home Artikeln wandelt.

Die Schülerinnen und Schüler haben nun einen lebendigen Einblick in die Personalwelt von einem großen, aber auch zwei mittelständischen Unternehmen bekommen. Dazu gehörten nicht nur hilfreiche Hinweise zum Einstieg in Ausbildung und Beruf, sondern auch die Grundzüge der Personalentwicklung. Gute Mitarbeiter sind für ein Unternehmen extrem wichtig.

 

Arbeitsrecht

Einen Überblick über das Arbeitsrecht gab Rechtsanwalt Ulrich Herfurth: was gehört in einen Arbeitsvertrag und welche gesetzlichen Rechte hat ein Mitarbeiter, etwa zu Urlaub, Arbeitszeit, Arbeitsplatz und Arbeitsschutz. Neben den festangestellten Mitarbeitern kommen bei Bedarf auch freie Mitarbeiter und Zeitarbeiter zum Einsatz, deren Vergütung aber der von angestellten Mitarbeitern entsprechen muss (equal pay Grundsatz).  Anders als bei den meisten sonstigen Vertragsarten kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis nicht ohne einen Rechtsgrund kündigen: betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt.

Die Arbeitnehmer haben auch eigene Institutionen: Betriebsrat im Unternehmen, Sitze im Aufsichtsrat großer Unternehmen sowie Branchengewerkschaften. Auch dies ist ein Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft.